Baden-Württemberg
Manche Fächer mögen klein sein in Hinblick auf Personal, Studierendenzahlen oder Hochschulstandorte. Ihre Bedeutung ist jedoch groß. Auf die Kompetenz, die Sichtweisen und Methoden der ‚Kleinen Fächer‘ ist die Wissenschaft zwingend angewiesen, will sie unsere komplexe und vielfältige Welt beschreiben und einen Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen leisten. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg hat deshalb die Landesinitiative „Kleine Fächer“ ins Leben gerufen, um die Leistungsfähigkeit der Kleinen Fächer an den Universitäten zu sichern.
Landesprogramme zur Förderung der Lehr- und Forschungsinfrastruktur von kleinen Fächern
Die Landesregierung hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, die Leistungsfähigkeit und Sichtbarkeit der kleinen Fächer an den Universitäten von Baden-Württemberg zu sichern und weiterzuentwickeln. Aufbauend auf einer langjährigen intensiven Beschäftigung einschlägiger Institutionen und Gremien setzte sich 2013 die „Expertenkommission zur Situation Kleiner Fächer in Baden-Württemberg“ ein. Flankiert vom Symposion „Vielfalt. Kompetenz. Zukunft. Kleine Fächer in Baden-Württemberg“ im Mai 2014 legte die Kommission im März 2015 ihre Empfehlungen vor. Das Wissenschaftsministerium bündelte die Maßnahmen und rief im Frühjahr 2015 die „Landesinitiative Kleine Fächer in Baden-Württemberg“ ins Leben. Nukleus des Programms ist der Zukunftsrat Kleine Fächer, eine bundesweit erstmalig eingerichtete und bislang einmalige landesweite Kommunikationsplattform relevanter Akteure. Als zweite Säule der Initiative fungiert der mit 3 Mio. Euro dotierte Strukturfonds Kleine Fächer. Aus ihm werden für drei Jahre innovative Handlungs- und Strukturmodelle zur Unterstützung der Leistungsfähigkeit sowie zur Steigerung der Sichtbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Kleinen Fächer gefördert. Derzeit werden insgesamt 13 Vorhaben unterstützt.
Kommissionen zur Entwicklung und Steuerung kleiner Fächer
Vorschläge zur Entwicklung und Steuerung kleiner Fächer übernahm zunächst die o.g. Expertenkommission. Sie wird in erweiterter Form fortgeführt vom Zukunftsrat Kleine Fächer.
Dokumentation der Rahmenbedingungen und Programme zur Förderung kleiner Fächer
Der Strukturfonds Kleine Fächer ist durch zwei öffentliche Ausschreibungen dokumentiert.
Stand der Umsetzung der formulierten Vorhaben
Die Landesinitiative hat eine Laufzeit von drei Jahren, ist in voller Umsetzung begriffen und endet im Herbst/Winter 2018. Eine Evaluation durch den Wissenschaftsrat wird sich anschließen. Auf der Grundlage der Erkenntnisse wird über das weitere Verfahren zu entscheiden sein.
Kleine Fächer als Teil einer indikatorengestützten Mittelverteilung oder von Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Ministerium
Welche gezielten Maßnahmen als zukunftsgerichtete Instrumentarien ergriffen werden sollen, bleibt zunächst dem Bericht des Zukunftsrats vorbehalten, der zu Laufzeitende der Initiative im Herbst/Winter 2018 erwartet wird.
(Stand: 01.09.2018, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg)
Bayern
Die in Art. 2 Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG) formulierte Aufgabe der Hochschulen, der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften und der Künste durch Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung zu dienen, betrifft das gesamte Fächerspektrum, insbesondere auch die kleinen Fächer. Die Festlegung des Fächerspektrums wie die fachliche Fortentwicklung und Profilbildung gehört insgesamt zum Kernbereich der verfassungsmäßig garantierten Lehr- und Forschungsfreiheit und fällt damit vorrangig in die Autonomie und Eigenverantwortung der Hochschulen.
Landesprogramme zur Förderung der Lehr- und Forschungsinfrastruktur von kleinen Fächern
Das Wissenschaftsministerium achtet im Rahmen der staatlichen Lenkungs- und Kontrollfunktion darauf, dass in der bayernweiten Gesamtschau ein attraktives und landesweit ausgewogenes Fächerspektrum angeboten wird. Dies ist nicht zuletzt dadurch möglich, dass das Wissenschaftsministerium die Neu-/Wiederausschreibung von Professuren gem. Art. 18 Abs. 3 Satz 2 Bayerisches Hochschulpersonalgesetz (BayHSchPG) vorab zu genehmigen hat, ebenso wie die Einrichtung bzw. Aufhebung von Studiengängen grundsätzlich des Einvernehmens mit dem Wissenschaftsministerium bedarf (Art. 57 Abs. 3 BayHSchG). Übergeordnet dient die Hochschulentwicklungsplanung nach Art. 14 BayHSchG der Sicherstellung eines überregional abgestimmten Angebots an Hochschuleinrichtungen und Studienangeboten (vgl. auch nachf. zur Dokumentation der Rahmenbedingungen). Dabei sind die kleinen Fächer aus Sicht des Wissenschaftsministeriums Ausdruck der Disziplinen- und Fächervielfalt insbesondere in den Geisteswissenschaften, die wichtig ist und nicht vernachlässigt werden darf. Nicht jede Universität kann dabei alles anbieten, Ziel ist aber ein bayernweites Gesamtbild, in dem das Fächerangebot gut aufeinander abgestimmt ist.
Kommissionen zur Entwicklung und Steuerung kleiner Fächer
Der Wissenschaftsrat hat in seiner „Empfehlung zur Entwicklung und Förderung der Geisteswissenschaften“ in Deutschland vom 27. Januar 2006 zur Stärkung der Sichtbarkeit und Sicherung der Vielfalt der kleinen Fächer die Bildung von thematischen Zusammenschlüssen in Forschung und Lehre empfohlen. Für Bayern hatte bereits 2005 die Expertenkommission Wissenschaftsland Bayern 2020 vergleichbare Empfehlungen abgegeben, die im Rahmen eines hochschulübergreifenden bayernweiten Optimierungskonzepts und den hierzu mit den Universitäten abgeschlossenen Zielvereinbarungen umgesetzt worden sind. Seither hat es bayernweit keinen nennenswerten Abbau bei den kleinen Fächern gegeben, sondern eher im Gegenteil. Bayern stärkt in Zusammenarbeit mit den Universitätsleitungen gezielt auch die kleinen Fächer.
Dokumentation der Rahmenbedingungen und Programme zur Förderung kleiner Fächer
Die Einbettung der kleinen Fächer in der bayerischen Hochschullandschaft wurde zuletzt im Innovationsbündnis Hochschule 4.0, das zwischen Staat und Hochschulen am 17. Juli 2018 unterzeichnet worden ist, festgelegt. Das Innovationsbündnis mit einer Laufzeit bis Ende 2022 gewährt den Hochschulen finanzielle Planungssicherheit. Die Hochschulen verpflichten sich im Gegenzug zur Umsetzung hochschulpolitischer Ziele und Leistungen im Rahmen von Zielvereinbarungen. Wesentlich ist dabei, dass das Innovationsbündnis Hochschule 4.0 auch ein strategisches Konzept enthält, in dem die Leitlinien und Ziele der bayerischen Hochschulpolitik und Hochschulentwicklungsplanung auch im Hinblick auf nationale und internationale Entwicklungen sowie gesellschaftliche Herausforderungen festgelegt werden. Im Innovationsbündnis Hochschule 4.0 haben Staat und Hochschulen zu den sog. kleinen Fächern vereinbart: „Auch die überwiegend in den Geisteswissenschaften an den bayerischen Universitäten sehr gut vertretenen sog. ‚Kleinen Fächern‘ gilt es nicht aus dem Blick zu verlieren. Fächerentscheidungen können deshalb nicht nach ausschließlich quantitativen Faktoren erfolgen.“
Kleine Fächer als Teil einer indikatorengestützten Mittelverteilung oder von Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Ministerium
In Bayern wird der besonderen Situation der Geistes- und Kulturwissenschaften bereits dadurch Rechnung getragen, dass Drittmitteleinwerbungen der Geistes- und Kulturwissenschaften bei der leistungs- und belastungsbezogenen Mittelvergabe 5-fach gewichtet werden (Drittmittelgewichtung bei der leistungs- und belastungsbezogenen Mittelvergabe: Geistes- und Kulturwissenschaften, Rechts- und Sozialwissenschaften 5-fach, Natur/Agrar- und Forstwissenschaften sowie Medizin 2-fach, Ingenieurwissenschaften 1-fach).
(Stand: 30.07.2018, Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst)
Berlin
Es existieren keine spezifischen Programme, Kommissionen oder Maßnahmen zur Förderung oder Steuerung der kleinen Fächer in Berlin.
(Stand: 20.08.2018, Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung)
Brandenburg
Die Landesregierung Brandenburg unterstützt Bestrebungen hinsichtlich einer höheren Sichtbarkeit der kleinen Fächer und stärkeren Vernetzung ihrer Akteure.
Landesprogramme zur Förderung der Lehr- und Forschungsinfrastruktur von kleinen Fächern
In Brandenburg existieren keine spezifischen Programme zur Förderung der Lehr- und Forschungsinfrastruktur von kleinen Fächern.
Kommissionen zur Entwicklung und Steuerung kleiner Fächer
Es existieren in Brandenburg keine Kommissionen, die Vorschläge für die Entwicklung und Steuerung kleiner Fächer formuliert. Vielmehr legen die Hochschulen in ihren Entwicklungsplanungen die Ziele auch für kleine Fächer fest.
Kleine Fächer als Teil einer indikatorengestützten Mittelverteilung oder von Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Ministerium
Die Förderung kleiner Fächer ist nicht Teil des Mittelverteilungsmodells oder von Zielvereinbarungen bzw. Hochschulverträgen. Die Landesregierung unterstützt die kleinen Fächer im Rahmen der Grundfinanzierung der Hochschulen.
(Stand: 28.09.2018, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Brandenburg)
Bremen
Es existieren keine spezifischen Programme, Kommissionen oder Maßnahmen zur Förderung oder Steuerung der kleinen Fächer in Bremen.
(Stand: 24.07.2018, Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz in Bremen)
Hamburg
Landesprogramme zur Förderung der Lehr- und Forschungsinfrastruktur von kleinen Fächern
Mit dem Instrument der 2013 gegründeten Landesforschungsförderung erfolgt in Hamburg die landesfinanzierte Sonderförderung von Forschungsvorhaben. Ziel der Landesforschungsförderung ist es, die Forschung an den staatlichen Hamburger Hochschulen und ihren Kooperationspartnern (anderer Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Museen, Stiftungen u. a.), zusätzlich zu ihrer Grundfinanzierung mit weiteren Landesmitteln gezielt zu unterstützen. Sie soll die koordinierte Entwicklung des vorhandenen wissenschaftlichen Potentials unterstützen, wissenschaftliche Stärken fördern und bereits vorhandene, vielversprechende Potentialbereiche weiterentwickeln und stärken. Damit sollen strategische Entwicklungen an den Hochschulen in Übereinstimmung mit der Wissenschaftspolitik des Senats gezielt unterstützt werden und zu wachsender Wettbewerbsfähigkeit im überregionalen, auch internationalen, Vergleich führen.
Mit dem Förderformat Wissenschaftsgeleitete Projektförderung von neuen Forschungsthemen soll der Wissenschaft auch der erforderliche kreative Freiraum für das Aufgreifen neuer Forschungsthemen geboten werden. Daher soll es auch die Möglichkeit geben, ohne fachliche Vorgaben neue Forschungsansätze aufzugreifen und aufzubauen. Hier ist auch den kleinen Fächern die Möglichkeit eröffnet, Forschungsvorhaben zu beantragen und fördern zu lassen. Im Ergebnis sind in den vergangenen Jahren mehrere Forschungsprojekte, die dem Spektrum der kleinen Fächer zuzuordnen sind, gefördert worden.
Eine herausgehobene Rolle spielt ein Projekt zur Erforschung von Manuskriptkulturen, in dem Forscherinnen und Forscher aus 19 Fächern der Fakultäten Geisteswissenschaften und Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften zusammenarbeiten. Insbesondere kleine Fächer sind hier stark vertreten. Zur thematischen Verstärkung einer neuen Exzellenzclusterinitiative hat Hamburg dem Projekt zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt.
Kommissionen zur Entwicklung und Steuerung kleiner Fächer
Der Wissenschaftsrat hat Anfang 2017 Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Geistes- und Sozialwissenschaften sowie der Gesamtstrategie der Universität Hamburg abgegeben. Er war dazu vom Land Hamburg beauftragt worden, wobei es auch darum ging, die kleinen Fächer an der Universität Hamburg besonders in den Blick zu nehmen. Die Begutachtung der Geistes- und Sozialwissenschaften an der Universität Hamburg durch den Wissenschaftsrat soll auch einen Beitrag dazu leisten, eine langfristige Perspektive zur Zukunft der kleinen Fächer zu leisten.
Dokumentation der Rahmenbedingungen und Programme zur Förderung kleiner Fächer
Aus Sicht des Landes wie der Universität Hamburg sind die kleinen Fächer konstitutiver Bestandteil der Universität als Volluniversität und sollten das auch künftig sein. Die Universität Hamburg ist eine Volluniversität, die für Erhalt und Weiterentwicklung der kleinen – oftmals geisteswissenschaftlichen – Fächer profilgebend ist. Dieses spiegelt sich in der Aufnahme der kleinen Fächer der Universität im Mainzer Register für die kleinen Fächer, das zur Sicherung gefährdeter Forschungsgebiete eingerichtet worden ist. In diesem Bewusstsein erfolgen Diskussion zur Weiterentwicklung der kleinen Fächer zwischen der Universität Hamburg und der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung Hamburg. Es gab und gibt einen Konsens darüber, dass die kleinen Fächer zu einem Alleinstellungsmerkmal der Geisteswissenschaften der Universität Hamburg zählen und erhalten bleiben sollen. Dabei müssen sich diese Fächer einer kritischen Analyse und Bewertung wie alle anderen Fächer auch unterziehen, wobei ihre besondere Struktur zu berücksichtigen ist. Das ist mit o.g. Begutachtung erfolgt.
Diese Prämissen sind nicht unmittelbarer Gegenstand der wissenschaftspolitischen Instrumente der staatlichen (Global)Steuerung (Hochschulvereinbarungen, Ziel- und Leistungsvereinbarungen), die nicht auf Ebene einzelner Fächer oder Fächergruppen erfolgt. Gleichwohl entsprechen sie der gelebten Praxis im Umgang mit den kleinen Fächern.
Stand der Umsetzung der formulierten Vorhaben
Die o.g. Empfehlungen des Wissenschaftsrates werden von der Universität Hamburg bei der Formulierung eines ab 2019 geltenden neuen Struktur- und Entwicklungsplanes berücksichtigt. Die Beratungen dazu sollen in diesem Jahr abgeschlossen werden.
Kleine Fächer als Teil einer indikatorengestützten Mittelverteilung oder von Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Ministerium
Die in Hamburg etablierte leistungsorientierte Mittelvergabe (LOM) bezieht die Leistungskategorien Lehre/Studium; Forschung; etc. auf Ebene der gesamten Hochschule ein und steuert nicht auf Ebene einzelner Fächergruppen.
(Stand: 15.08.2018, Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung Hamburg)
Hessen
Landesprogramme zur Förderung der Lehr- und Forschungsinfrastruktur von kleinen Fächern
Die Idee einer Neuordnung der kleinen geisteswissenschaftlichen Fächer gab es schon seit 1999. Als ca. 2004 der damalige Präsident den Universität Marburg das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst über die beabsichtigte Einstellung der Japanologie informierte, wurde zusammen mit den Universitäten Frankfurt und Gießen das Zentrenkonzept erarbeitet, das nach Zustimmung durch die Landesregierung ab 2006 umgesetzt wurde und bis heute Gültigkeit hat.
Kommissionen zur Entwicklung und Steuerung kleiner Fächer
Die Hessische Landesregierung hat sich bewusst in einem nunmehr schon 17 Jahre andauernden Prozess in einem immer stärkeren Maße aus der früher obligatorischen Detailsteuerung zurückgezogen und steuert die hessischen Hochschulen heute strategisch über Hochschulpakt, Zielvereinbarungen und eine leistungsorientierte Mittelzuweisung.
Kleine Fächer als Teil einer indikatorengestützten Mittelverteilung oder von Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Ministerium
Mit den Zielvereinbarungen werden die Ergebnisse des Dialogs zwischen den hessischen Hochschulen und dem Ministerium zu den Schwerpunktsetzungen im aktuellen Planungszeitraum 2016 bis 2020 hochschulindividuell festgehalten. Sie stellen die Verbindung zwischen den Vereinbarungen des Hessischen Hochschulpakts 2016-2020 und den hochschuleigenen, in den jeweiligen Entwicklungsplanungen festgelegten Zielen der hessischen Hochschulen her.
Als Teil der gemeinsamen Struktur- und Entwicklungsplanung des Landes und der Hochschulen wird die Beibehaltung ausgewählter kleiner Fächer, deren Finanzierung aufgrund niedriger Studierendenzahlen nicht im Rahmen des Grund- und Erfolgsbudgets sichergestellt ist, durch zusätzliche Zuweisungen gewährleistet. Der Erhalt kleiner Fächer ist als Produkt im jeweiligen Haushalt verankert; durch das Projekt wird den besonderen Kostenstrukturen der kleinen Fächer Rechnung getragen:
(Stand: 13.08.2018, Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst)
Mecklenburg-Vorpommern
Landesprogramme zur Förderung der Lehr- und Forschungsinfrastruktur von kleinen Fächern
Es existieren keine spezifisch auf die kleinen Fächer zugeschnittenen Programme.
Kommissionen zur Entwicklung und Steuerung kleiner Fächer
Auch wurden bislang keine speziellen Kommissionen zu den kleinen Fächern und ihrer Weiterentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt.
Dokumentation der Rahmenbedingungen und Programme zur Förderung kleiner Fächer
Auf die Kleinen Fächer wird in der Koalitionsvereinbarung 2016 - 2021 zwischen SPD und CDU (Oktober 2016) indirekt Bezug genommen. Dort wird festgehalten, dass „auch weiterhin im Interesse wissenschaftlicher und kultureller Vielfalt die derzeit bestehenden Fächer bei angemessener Ausstattung mindestens einmal im Land vorgehalten werden“. Dies schließt auch die kleinen Fächer ein.
Auch die „Eckwerte der Hochschulentwicklung 2016 - 2020“ gem. § 15 Absatz 2 Landeshochschulgesetz M-V (Landtags-Drs. 6/4033) nehmen unter der Rubrik Geisteswissenschaften positiv Bezug auf die kleinen Fächer (Seite 30).
Stand der Umsetzung der formulierten Vorhaben
Bereits umgesetzt ist der Neuaufbau des Fachs Ur- und Frühgeschichte an der Universität Rostock. Dies hatten das Land und die Universität in einer eigenen Zielvereinbarung gemäß § 15 Absatz 5 LHG M-V festgelegt. Die mittlerweile besetzte Professur ist perspektivisch mit der Leitung des noch zu errichtenden Archäologischen Landesmuseums M-V verbunden. Der Studiengang hat seinen Betrieb aufgenommen.
Ebenfalls bereits umgesetzt ist die Wiedereinrichtung des Fachs Ukrainistik an der Universität Greifswald. Auch diese wurde zwischen Land und Universität in einer eigenen Zielvereinbarung gemäß § 15 Absatz 5 LHG M-V festgelegt. Die Juniorprofessur ist als Tenure Track besetzt.
Kleine Fächer als Teil einer indikatorengestützten Mittelverteilung oder von Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Ministerium
Eine indikatoren- bzw. leistungsgestütze Mittelvergabe existiert zwischen Land und Hochschulen nicht (mehr). Diese wurde im Hinblick auf die geringen Steuerungseffekte aufgegeben.
Zur Entwicklung der kleinen Fächer auf dem Wege von Zielvereinbarungen s. das Vorangehende. Eine Lösung für die künftige Verankerung der Regionalgeschichte Mecklenburgs und Pommerns ist noch zu finden.
(Stand: 15.08.2018, Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern)
Niedersachsen
Landesprogramme zur Förderung der Lehr- und Forschungsinfrastruktur von kleinen Fächern
Die Forschungsförderung in Niedersachsen setzt möglichst auf Themenoffenheit, um vielfältige Impulse für die Wissenschaft zu geben. Davon profitieren auch die die sogenannten kleinen Fächer.
Mit dem Programm Pro*Niedersachsen werden Forschungsarbeiten aus den Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften gefördert. Das Programm setzt neuerdings einen besonderen Akzent auf den Bedarf der sammlungsbezogenen, aber auch archäologischen und denkmalpflegerischen Forschung. Gerade hier sind viele Spezialkompetenzen gefragt. Das Programm richtet sich an Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen Bibliotheken, Museen und Archive sowie an Einrichtungen der Archäologie und Denkmalpflege. Darüber hinaus ermöglichen wir mit dem themenoffenen Förderformat „Forschungsverbünde“ interdisziplinäre Kooperationsprojekte, an denen selbstverständlich auch die kleinen Fächer teilhaben können.
Kommissionen zur Entwicklung und Steuerung kleiner Fächer
Die Wissenschaftliche Kommission Niedersachsen (WKN) begutachtete von 2000 bis 2007 fast alle an den niedersächsischen Universitäten vertretenen Fächer durch landesweite, systematische und durchgängige Forschungsevaluationen („peer review-Verfahren“). So wurden etwa im Sommersemester 2005 aus der Gruppe der sogenannten kleinen Fächer der Universität Göttingen die Altertumswissenschaften und die außereuropäischen Kulturwissenschaften von der WKN positiv begutachtet. Eine Übersicht findet sich hier.
Dokumentation der Rahmenbedingungen und Programme zur Förderung kleiner Fächer
Ausführlichere Informationen zu den begutachteten Einzelanträgen, Forschungsverbünden und Forschungszentren finden sich in den Tätigkeitsberichten der WKN.
Stand der Umsetzung der formulierten Vorhaben
Alle genannten Maßnahmen sind bereits etabliert.
Kleine Fächer als Teil einer indikatorengestützten Mittelverteilung oder von Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Ministerium
Die strategischen Zielvereinbarungen mit den Hochschulen werden dazu genutzt, individuelle Ziele für jedes Fach festzulegen. Besonders deutlich wird die Berücksichtigung der Umstände von kleinen Fächern bei dem mit den strategischen Zielvereinbarungen 2014-2018 neu eingeführten Transparenzinstrument Ausschöpfungsquote. Die Ausnahmen von dieser Quote betreffen in besonderem Maße kleine Fächer. Hintergrund ist, dass quantitative Kennzahlen nur Anhaltspunkte bieten. Diese müssen in einen Kontext gestellt und durch Evaluationen ergänzt werden. Dabei ist klar, dass auch für sogenannte kleine Fächer Ansprüche bezüglich der Qualität in Lehre und Forschung gestellt werden. Es muss jedoch individuell beurteilt werden, was unbedingt schützenswert ist, und wo Umstrukturierung zu einer Qualitätssteigerung in Forschung und Lehre beitragen könnten.
(Stand: 15.08.2018, Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur)
Nordrhein-Westfalen
Landesprogramme zur Förderung der Lehr- und Forschungsinfrastruktur von kleinen Fächern
Es gibt in Nordrhein-Westfalen keine staatlichen Programme die spezifisch die Lehr- und Forschungsinfrastruktur von kleinen Fächern fördern.
Kommissionen zur Entwicklung und Steuerung kleiner Fächer
Es gibt keine entsprechenden Kommissionen in Nordrhein-Westfalen.
Dokumentation der Rahmenbedingungen und Programme zur Förderung kleiner Fächer
Im Landeshochschulentwicklungsplan (LHEP ab 2017) heißt es im Handlungsfeld 8 „Kooperation in den ‚Kleinen Fächern‘: Die Kooperation in den ‚Kleinen Fächern‘ wird national und international systematisch ausgebaut. Zu diesem Zweck wird das Studienangebot in den ‚Kleinen Fächern‘ an den nordrhein-westfälischen Hochschulen erfasst (aufbauend auf der Kartierung durch die Arbeitsstelle Kleine Fächer) und Fachvertreterinnen und -vertreter beraten, welche Lehrkooperationen initiiert bzw. ausgebaut werden. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei den Möglichkeiten der Digitalisierung zur Überbrückung räumlicher Distanzen bei Lehrveranstaltungen. In der Forschung intensivieren die Hochschulen den standortübergreifenden Dialog zur Entwicklung gemeinsamer Projekte und Initiativen in den ‚Kleinen Fächern‘. Begleitende Kommunikationsmaßnahmen sollen die Leistungen der ‚Kleinen Fächer‘ noch sichtbarer machen.“ Im Koalitionsvertrag (2017) gibt es keine Hinweise auf kleine Fächer.
Stand der Umsetzung der formulierten Vorhaben
An der Universität Bochum wurden zusätzliche Professuren (Slavistik, Orientalistik, Ostasienwissenschaften) eingerichtet und mehrere regionale Kooperationen vorangetrieben. Die Universität Bonn hat nach eigenen Aussagen die Maßnahmen des Hochschulvertrags mit einer Ausnahme in die Wege geleitet. Die Universität Duisburg-Essen hat Kooperationsprojekte mit der Universität Bochum und Nijmegen ins Leben gerufen. Die Universität Münster entwickelt für ihre zahlreichen Zentren ein kriterienbasiertes Zentren-Kataster und wird eine Programmkommission mit den Ziel „Gesamtstrategie Kleine Fächer“ einrichten.
Kleine Fächer als Teil einer indikatorengestützten Mittelverteilung oder von Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Ministerium
Die Förderung kleiner Fächer ist kein Kriterium im Rahmen der Leistungsorientierten Mittelverteilung (LOM), die kleinen Fächer sind aber Gegenstand von Hochschulverträgen zwischen den Universitäten und dem Wissenschaftsministerium 2015/2016: Die Regelung der Uni Bonn enthält neben einer Aufzählung der kleinen Fächer eine moderate Bestandsgarantie sowie ein Bekenntnis zur Sichtbarmachung dieser Fächer auch in Masterstudiengängen. An den Universitäten Bochum und Duisburg-Essen wurden die Ist-Zustände und eine nicht allzu deutliche Bestandsgarantie festgehalten. Die Regelung der Uni Köln bringt ein Bekenntnis zu kleinen Fächern als Profilelement ohne weitere Details zum Ausdruck und sichert Abstimmung mit dem Land vor Umsetzung von Veränderungen zu. Die Universität Münster ist die nordrhein-westfälische Hochschule mit den meisten kleinen Fächern. Der Hochschulvertrag benennt deren Bedeutung sowohl für die Forschung (z.B. Centrum für religiöse Studien) als auch für die Lehre (z.B. Zentrum für Islamische Theologie). Im Hochschulvertrag mit der Universität Paderborn findet sich eine Aufzählung der Studienangebote, die von der Angebots- /Nachfrageseite den Fortbestand der kleinen Fächer an der Universität Paderborn sichern.
(Stand: 20.08.2018, Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen)
Rheinland-Pfalz
Landesprogramme zur Förderung der Lehr- und Forschungsinfrastruktur von kleinen Fächern
Es gibt keine diesbezüglichen Programme des Landes.
Kommissionen zur Entwicklung und Steuerung kleiner Fächer
Solche Kommissionen existieren nicht in Rheinland-Pfalz.
Kleine Fächer als Teil einer indikatorengestützten Mittelverteilung oder von Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Ministerium
In der Vergangenheit wurden kleine Fächer im Personalbemessungskonzept besonders berücksichtigt. Dies ist zurzeit eingefroren, da ein neues Hochschulfinanzierungssystem unter Einbeziehung des Hochschulpaktes geplant ist.
(Stand: 27.08.2018, Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz)
Saarland
Landesprogramme zur Förderung der Lehr- und Forschungsinfrastruktur von kleinen Fächern
Die kleinen Fächer können im Rahmen des saarländischen Landesforschungsförderungsprogramms Anträge auf Projektförderung von Forschungsvorhaben einreichen.
Kommissionen zur Entwicklung und Steuerung kleiner Fächer
Solche Vorschläge wurden im Saarland bislang nicht gezielt formuliert.
Dokumentation der Rahmenbedingungen und Programme zur Förderung kleiner Fächer
Im Saarland sind aufgrund der Größe der Hochschullandschaft keine Rahmenbedingungen oder Programme zur Förderung kleiner Fächer dokumentiert.
Stand der Umsetzung der formulierten Vorhaben
Es wurden bislang keine Vorhaben geplant und umgesetzt.
Kleine Fächer als Teil einer indikatorengestützten Mittelverteilung oder von Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Ministerium
Im Saarland existiert keine diesbezügliche indikatorengestützte Mittelverteilung.
(Stand: 16.08.2018, Staatskanzlei des Saarlandes)
Sachsen
Dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Sachsen sind keine spezifischen Programme, bestimmte Kommissionen oder Programme zur Förderung kleiner Fächer bekannt.
Kleine Fächer als Teil einer indikatorengestützten Mittelverteilung oder von Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Ministerium
In der bis 2016 abgeschlossenen Zielvereinbarung mit einer sächsischen Universität war als Ziel vereinbart worden, dass diese ein Konzept zur Bündelung, inhaltlichen Profilierung und Konzentration der kleinen Fächer unter Einbeziehung der Möglichkeiten einer länderübergreifenden Kooperation erarbeitet. Dies ist erfolgt. In den derzeit gültigen Zielvereinbarungen ist kein Ziel hinsichtlich der kleinen Fächer vereinbart worden.
(Stand: 15.08.2018, Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Sachsen)
Sachsen-Anhalt
Landesprogramme zur Förderung der Lehr- und Forschungsinfrastruktur von kleinen Fächern
In Sachsen-Anhalt gibt es keine spezifischen Programme, mit denen kleine Fächer wegen ihres Charakters als kleine Fächer gefördert werden sollen. Allerdings hat Sachsen-Anhalt die Forschungsförderung des Landes auf die Bildung von (einigen wenigen) Forschungsschwerpunkten an den Hochschulen fokussiert. In diesem Zusammenhang wurde speziell die Entwicklung eines geisteswissenschaftlichen Forschungsschwerpunkts an einer der Universitäten gefördert, der in starkem Maße kleine Fächer integriert.
Kommissionen zur Entwicklung und Steuerung kleiner Fächer
Sachsen-Anhalt hat bisher keine spezifischen Kommissionen zur Entwicklung und Steuerung kleiner Fächer eingesetzt. Allerdings hat Sachsen-Anhalt als erstes Land den Wissenschaftsrat beauftragt, eine Empfehlung zur mittelfristigen Entwicklung des Hochschulsystems des Landes zu erarbeiten. Diese Empfehlung wurde im Jahr 2013 vom Wissenschaftsrat beschlossen und veröffentlicht. Im Zuge der hierfür durchgeführten Begutachtung legte die vom Wissenschaftsrat eingesetzte Arbeitsgruppe für die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg einen besonderen Akzent auf die Entwicklung der kleinen Fächer und bezog zu diesem Zweck auch Vertreter der benachbarten Universitäten Leipzig und Jena in ihre Anhörungen ein, auch wenn diese nicht Gegenstand des Gutachtens waren.
Dokumentation der Rahmenbedingungen und Programme zur Förderung kleiner Fächer
Entwicklungsziele für kleine Fächer hat die Martin-Luther-Universität Halle Wittenberg in ihrem Hochschulentwicklungsplan (zuletzt im Jahr 2014) verankert. Da diese Ziele u. a. eine universitäts- und länderübergreifende Kooperation und abgestimmte komplementäre Strukturentwicklung beinhalten, haben die beteiligten Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen grundsätzlich die gemeinsame Begleitung dieses Prozesses verabredet. Letzteres ist in internen Protokollen dokumentiert.
Stand der Umsetzung der formulierten Vorhaben
Die Umsetzung der verschiedenen Komponenten kommt bisher unterschiedlich schnell voran. Während einzelne Elemente, bspw. die Besetzung bestimmter Professuren in bestimmten Fächern, abgeschlossen werden konnten, befinden sich andere, wie bspw. die Entwicklung gemeinsamer Initiativen zur Beantragung von Fördermitteln noch in der Abstimmung. Letzteres wird nicht unwesentlich von den äußeren Rahmenbedingungen bei den Förderprogrammen von Bund und Ländern mitbestimmt.
Kleine Fächer als Teil einer indikatorengestützten Mittelverteilung oder von Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Ministerium
Seit dem Jahr 2014 hat Sachsen-Anhalt die frühere indikatorengestützte („leistungsorientierte“) Mittelverteilung beendet. Für kleine Fächer gelten die allgemeinen Bedingungen für die zu erreichenden Mindestgrößen von Studierendenzahlen nicht bzw. nur mit Ausnahmen. Diese Regelung ist Gegenstand der Zielvereinbarungen zwischen dem Ministerium und den Hochschulen. Nähere Festlegungen werden in den Zielvereinbarungen für einzelne Fächer oder Studiengänge (mit Ausnahme der Lehrerbildung) grundsätzlich nur getroffen, wenn diese von Strukturreformen betroffen werden, die die Existenz von Fachbereichen (Fakultäten) berührt. Dies ist bei den kleinen Fächern nicht der Fall.
(Stand: 07.09.2018, Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Sachsen-Anhalt)
Schleswig-Holstein
Landesprogramme zur Förderung der Lehr- und Forschungsinfrastruktur von kleinen Fächern
In Schleswig-Holstein gibt es keine spezifischen Programme zur Förderung der Lehr- und Forschungsinfrastruktur von kleinen Fächern. Die Hochschulen haben jedoch die Möglichkeit im Rahmen des Struktur- und Exzellenzbudgets auch Anträge für die Lehr- und Forschungsinfrastruktur von kleinen Fächern zu stellen.
Kommissionen zur Entwicklung und Steuerung kleiner Fächer
Für die Belange der Fächer Niederdeutsch und Friesisch setzen sich der Beirat für Niederdeutsch des Schleswig-Holsteinischen Landtages und der Friesenrat Sektion Nord e. V. gezielt ein.
Dokumentation der Rahmenbedingungen und Programme zur Förderung kleiner Fächer
Im Koalitionsvertrag 2017-2022 ist unter der Überschrift „Situation der Studierenden und Lehrangebot“ aufgeführt, dass kleine Fächer für die Koalition eine wichtige Rolle in der differenzierten Hochschullandschaft einnehmen (Seite 26). Weitere Dokumentationen für die Rahmenbedingungen oder Programme zur Förderung kleiner Fächer gibt es nicht. Im Lehrkräftebildungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein ist geregelt (§ 2 Abs. 3), dass die Bedeutung von Sprache, Geschichte und Kultur der nationalen dänischen Minderheit, der friesischen Volksgruppe und der Minderheit der deutschen Sinti und Roma sowie die Bedeutung des Niederdeutschen für das Land Schleswig-Holstein als besondere Anforderung in die Lehrkräftebildung einzubeziehen sind.
Kleine Fächer als Teil einer indikatorengestützten Mittelverteilung oder von Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Ministerium
Die Förderung kleiner Fächer war bisher nicht Teil einer indikatorengestützten Mittelverteilung. In den ergänzenden Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit der Europa-Universität Flensburg und der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel wurde für die Zeit von 2016 bis 2019 Folgendes festgelegt: „Vielfalt und regionale Kulturgüter werden von der Hochschule in vielfacher Weise gefördert, dies gilt auch für das Dänische, das Niederdeutsche und das Friesische, deren akademische Repräsentanz mindestens im aktuellen Umfang weiterhin sichergestellt werden.“
(Stand: 13.08.2018, Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Schleswig-Holstein)
Thüringen
Landesprogramme zur Förderung der Lehr- und Forschungsinfrastruktur von kleinen Fächern
In Thüringen gibt es kein spezielles Programm zur Förderung der Lehr- und Forschungsinfrastruktur von kleinen Fächern. Allerdings gibt es Initiativen im Universitätsverbund Halle-Jena-Leipzig mit Blick auf den Erhalt und die Weiterentwicklung eines möglichst breiten Spektrums an kleinen Fächern.
Kleine Fächer als Teil einer indikatorengestützten Mittelverteilung oder von Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Ministerium
In den aktuellen Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen Hochschulen und Ministerium auf Grundlage der Rahmenvereinbarung IV ist der Erhalt des Studienangebotes und somit auch der der kleinen Fächer vereinbart.
(Stand: 01.08.2018, Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft Thüringen)