Förderung kleiner Fächer
Förderung von Zentrenbildung
Das Wissenschaftsministerium befürwortet die Zentrenbildung für kleine Fächer. Die Initiierung und inhaltliche Konzeption sowie Durchführung liegt jedoch bei den einzelnen Hochschulen im Baden-Württemberg. Exemplarisch für eine hohe Beteiligung der kleinen Fächer ist beispielsweise das Centre for Asian and Transcultural Studies (CATS) an der Universität Heidelberg.
Dokumentation der Rahmenbedingungen und Programme zur Förderung kleiner Fächer
Das Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg bleibt bei den kleinen Fächern einbezogen in die jeweilige Hochschulentwicklungsplanung. Auch wenn das Ministerium die Zuständigkeit für die Entscheidung über die Änderung der Funktionsbeschreibungen bei Professuren, Hochschuldozenturen sowie Tenure-Track-Professuren und damit auch die Festlegung der Dienstaufgaben auf die Hochschulen übertragen hat, sind von den Änderungen u. a. die Funktionsbeschreibungen in kleinen Fächern gemäß Kartierung der Arbeitsstelle Kleine Fächer ausgeschlossen. Vorgesehene Änderungen der Denominationen bei kleinen Fächern bedürfen daher weiterhin der Zustimmung durch das Wissenschaftsministerium.
Gremium oder zentrale Stelle mit Zuständigkeit für kleine Fächer
Die Zuständigkeit für die kleinen Fächer liegt derzeit in Abteilung 3 des Wissenschaftsministeriums, insbesondere sofern Forschungsfragen berührt sind.
Geplante Vorhaben
Das Wissenschaftsministerium hat über die Landesinitiative Kleine Fächer in Baden-Württemberg bereits vielfältige Maßnahmen für kleine Fächer durchgeführt. Diese Stärkung der kleinen Fächer soll auch in den kommenden Jahren fortgeführt werden.
(Stand: 30. Oktober 2024, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg)
Förderung kleiner Fächer
Im Hinblick auf Wissenschaftsfreiheit und Hochschulautonomie erfolgt in Bayern grundsätzlich keine gezielte Förderung bestimmter Fächer. Die Hochschulen legen ihre Schwerpunkte in Forschung und Lehre selbst fest. Hochschulfinanzierung erfolgt über die staatliche Grundfinanzierung sowie wettbewerblich eingeworbene Drittmittel.
Förderung von Zentrenbildung
Punktuell werden zwar wissenschaftliche Bereiche mit zusätzlichen staatlichen Ressourcen gefördert (Beispiel: Forschungszentrum Menschenrechte an der FAU Erlangen-Nürnberg). Dies erfolgt aber situativ und nicht über gezielte Programme und auch nicht mit dem Zweck der Förderung von Fächern aufgrund ihrer Größe (siehe auch „Förderung kleiner Fächer“).
Dokumentation der Rahmenbedingungen oder Förderprogramme
Die Bedeutung der Kleinen Fächer ist in der Rahmenvereinbarung 2023-27, der übergeordneten Vereinbarung zwischen Freistaat Bayern und den Hochschulen über den individuellen Zielvereinbarungen, die in Bayern als Hochschulverträge bezeichnet werden, aufgeführt: "Die Hochschulen entwickeln ihre Studienangebote nicht ausschließlich nach quantitativen Faktoren. Sie sorgen in ihrem Studien- und Lehrprofil auch für die Integration der sog. „Kleinen Fächer“."
Gremium oder zentrale Stelle mit Zuständigkeit für kleine Fächer
Nicht gegeben.
Geplante Vorhaben
Nicht gegeben.
(Stand: 30. Oktober 2024, Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst)
Förderung kleiner Fächer
Es gibt keine spezifische Förderung kleiner Fächer. Diese profitieren aber nicht weniger als andere Disziplinen von der Einstein-Stiftung-Berlin, einer elf Förderlinien umfassenden berlinspezifischen Struktur zur Förderung von Spitzenforschung (z. B. Einstein-Zentrum Chronoi).
Förderung von Zentrenbildung
Es besteht keine gezielte Förderung von Zentrenbildung für kleine Fächer bzw. unter Beteiligung kleiner Fächer.
Dokumentation der Rahmenbedingungen oder Förderprogramme
Die Hochschulverträge zwischen Land und Hochschulen beinhalten keine gezielt auf die kleinen Fächer im Allgemeinen gerichteten Vereinbarungen, betreffen aber teilweise Vereinbarungen zur strukturellen Weiterentwicklung einzelner Disziplinen und damit ggf. zu kleinen Fächern. In den Hochschulverträgen werden außerdem die Rahmenbedingungen der Struktur- und Entwicklungsplanung der Hochschulen und auch deren wechselseitige Abstimmung definiert.
Gremium oder zentrale Stelle mit Zuständigkeit für kleine Fächer
Nicht gegeben.
Geplante Vorhaben
Nicht gegeben.
(Stand: 30. Oktober 2024, Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Berlin)
Förderung kleiner Fächer
Die Landesregierung unterstützt die kleinen Fächer im Rahmen der Grundfinanzierung der Hochschulen.
Förderung von Zentrenbildung
Es besteht keine gezielte Förderung von Zentrenbildung für kleine Fächer bzw. unter Beteiligung kleiner Fächer.
Dokumentation der Rahmenbedingungen oder Förderprogramme
Nicht gegeben.
Gremium oder zentrale Stelle mit Zuständigkeit für kleine Fächer
Es existieren in Brandenburg keine Gremien, die Vorschläge für die Entwicklung und Steuerung kleiner Fächer formulieren. Vielmehr legen die Hochschulen in ihren Entwicklungsplanungen die Ziele auch für kleine Fächer fest. Im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg ist das Referat 25 - Hochschulen, wissenschaftliche Zentren, Strukturstärkung Lausitz - fachlich für das Thema "Kleine Fächer" zuständig.
Geplante Vorhaben
Nicht gegeben.
(Stand: 30. Oktober 2024, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Brandenburg)
Förderung kleiner Fächer
Das Land Bremen hat die Zahl der Professuren im Bereich der "kleinen Fächer" stabil halten können. Kleine Fächer wie Geochemie, Biostatistik oder Public Health werden als Element von Forschungs- und Transferschwerpunkten des Wissenschaftsplans 2020-25 gefördert (z.B. Meereswissenschaften, Gesundheitswissenschaften).
Förderung von Zentrenbildung
In den Bereichen "Geochemie", "Biostatistik" und "Religionswissenschaft" gibt es jeweils mindestens drei Professuren an der Universität Bremen, was einer lokalen Zentrenbildung gleichkommt.
Dokumentation der Rahmenbedingungen oder Förderprogramme
Eine Dokumentation der Rahmenbedingungen oder explizite Programme zur Förderung als kleine Fächer existieren nicht. Ausgewählte kleine Fächer spielen eine relevante Rolle in den Forschungs- und Transferschwerpunkten des Wissenschaftsplans 2020-2025 (s. „Förderung kleiner Fächer“).
Gremium oder zentrale Stelle mit Zuständigkeit für kleine Fächer
Die Zuständigkeit liegt bei einer Ansprechperson bzw. Abteilung bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft.
Geplante Vorhaben
Derzeit sind keine über die Aufrechterhaltung der gegenwärtig finanzierten Professuren und zugehöriger Stellen hinausgehende Vorhaben geplant.
(Stand: 30. Oktober 2024, Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft in Bremen)
Förderung kleiner Fächer
Mit dem Instrument der 2013 gegründeten Landesforschungsförderung erfolgt in Hamburg die landesfinanzierte Sonderförderung von Forschungsvorhaben. Ziel der Landesforschungsförderung ist es, die Forschung an den staatlichen Hamburger Hochschulen und ihren Kooperationspartnern (anderer Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Museen, Stiftungen u. a.), zusätzlich zu ihrer Grundfinanzierung mit weiteren Landesmitteln gezielt zu unterstützen. Sie soll die koordinierte Entwicklung des vorhandenen wissenschaftlichen Potentials unterstützen, wissenschaftliche Stärken fördern und bereits vorhandene, vielversprechende Potentialbereiche weiterentwickeln und stärken. Damit sollen strategische Entwicklungen an den Hochschulen in Übereinstimmung mit der Wissenschaftspolitik des Senats gezielt unterstützt werden und zu wachsender Wettbewerbsfähigkeit im überregionalen, auch internationalen, Vergleich führen. Mit dem Förderformat Wissenschaftsgeleitete Projektförderung von neuen Forschungsthemen soll der Wissenschaft auch der erforderliche kreative Freiraum für das Aufgreifen neuer Forschungsthemen geboten werden. Daher soll es auch die Möglichkeit geben, ohne fachliche Vorgaben neue Forschungsansätze aufzugreifen und aufzubauen. Hier ist auch den kleinen Fächern die Möglichkeit eröffnet, Forschungsvorhaben zu beantragen und fördern zu lassen. Im Ergebnis sind in den vergangenen Jahren mehrere Forschungsprojekte, die dem Spektrum der kleinen Fächer zuzuordnen sind, gefördert worden.
Förderung von Zentrenbildung
Zentraler Ort der kleinen Fächer im Stadtstaat Hamburg ist die Universität Hamburg. Die kleinen Fächer sind konstitutiver Bestandteil der Universität Hamburg als Volluniversität, die insofern das Zentrum der kleinen Fächer im Land bildet.
Dokumentation der Rahmenbedingungen und Programme zur Förderung kleiner Fächer
Aus Sicht des Landes wie der Universität Hamburg sind die kleinen Fächer konstitutiver Bestandteil der Universität als Volluniversität und sollten das auch künftig sein. Die Universität Hamburg ist eine Volluniversität, die für Erhalt und Weiterentwicklung der kleinen – oftmals geisteswissenschaftlichen – Fächer profilgebend ist. Dieses spiegelt sich in der Aufnahme der kleinen Fächer der Universität im Mainzer Register für die kleinen Fächer, das zur Sicherung gefährdeter Forschungsgebiete eingerichtet worden ist. In diesem Bewusstsein erfolgen Diskussion zur Weiterentwicklung der kleinen Fächer zwischen der Universität Hamburg und der Wissenschaftsbehörde Hamburg. Es gab und gibt einen Konsens darüber, dass die kleinen Fächer zu einem Alleinstellungsmerkmal der Geisteswissenschaften der Universität Hamburg zählen und erhalten bleiben sollen. Dabei müssen sich diese Fächer einer kritischen Analyse und Bewertung wie alle anderen Fächer auch unterziehen, wobei ihre besondere Struktur zu berücksichtigen ist.
Diese Prämissen sind nicht unmittelbarer Gegenstand der wissenschaftspolitischen Instrumente der staatlichen (Global)Steuerung (Hochschulvereinbarungen, Ziel- und Leistungsvereinbarungen), die nicht auf Ebene einzelner Fächer oder Fächergruppen erfolgt. Gleichwohl entsprechen sie der gelebten Praxis im Umgang mit den kleinen Fächern.
Gremium oder zentrale Stelle mit Zuständigkeit für kleine Fächer
Da die Universität Hamburg wesentliche Trägerin der kleinen Fächer in Hamburg ist, ist das für die Universität Hamburg zuständige Referat mit der Entwicklung der kleinen Fächer aus ministerieller Sicht betraut.
Geplante Vorhaben
Die Universität Hamburg bewirbt sich um eine weitere Förderperiode des Exzellenzclusters "Understanding Written Artefacts".
(Stand: 19.11.2024, Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke Hamburg)
Die Antwort auf die aktuelle Abfrage der hochschulpolitischen Rahmenbedingungen liegt für Hessen noch nicht vor. Im Folgenden sind bis zur Aktualisierung der Angaben weiterhin die Antworten auf die vorherige Abfrage hinterlegt.
Landesprogramme zur Förderung der Lehr- und Forschungsinfrastruktur von kleinen Fächern
Die Idee einer Neuordnung der kleinen geisteswissenschaftlichen Fächer gab es schon seit 1999. Als ca. 2004 der damalige Präsident den Universität Marburg das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst über die beabsichtigte Einstellung der Japanologie informierte, wurde zusammen mit den Universitäten Frankfurt und Gießen das Zentrenkonzept erarbeitet, das nach Zustimmung durch die Landesregierung ab 2006 umgesetzt wurde und bis heute Gültigkeit hat.
Kommissionen zur Entwicklung und Steuerung kleiner Fächer
Die Hessische Landesregierung hat sich bewusst in einem nunmehr schon 17 Jahre andauernden Prozess in einem immer stärkeren Maße aus der früher obligatorischen Detailsteuerung zurückgezogen und steuert die hessischen Hochschulen heute strategisch über Hochschulpakt, Zielvereinbarungen und eine leistungsorientierte Mittelzuweisung.
Kleine Fächer als Teil einer indikatorengestützten Mittelverteilung oder von Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Ministerium
Mit den Zielvereinbarungen werden die Ergebnisse des Dialogs zwischen den hessischen Hochschulen und dem Ministerium zu den Schwerpunktsetzungen im aktuellen Planungszeitraum 2016 bis 2020 hochschulindividuell festgehalten. Sie stellen die Verbindung zwischen den Vereinbarungen des Hessischen Hochschulpakts 2016-2020 und den hochschuleigenen, in den jeweiligen Entwicklungsplanungen festgelegten Zielen der hessischen Hochschulen her.
Als Teil der gemeinsamen Struktur- und Entwicklungsplanung des Landes und der Hochschulen wird die Beibehaltung ausgewählter kleiner Fächer, deren Finanzierung aufgrund niedriger Studierendenzahlen nicht im Rahmen des Grund- und Erfolgsbudgets sichergestellt ist, durch zusätzliche Zuweisungen gewährleistet. Der Erhalt kleiner Fächer ist als Produkt im jeweiligen Haushalt verankert; durch das Projekt wird den besonderen Kostenstrukturen der kleinen Fächer Rechnung getragen:
(Stand: 13.08.2018, Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst)
Förderung kleiner Fächer
Die Mindestausstattung der Kleinen Fächer wird in den Eckwerten der Hochschulentwicklung des Landes Mecklenburg-Vorpommern festgelegt: "Die kleinen Fächer werden in der Regel mit einer Mindestausstattung von jeweils einer Professur und zwei Mitarbeiterstellen ausgestattet."
Förderung von Zentrenbildung
Es besteht keine gezielte Förderung von Zentrenbildung für kleine Fächer bzw. unter Beteiligung kleiner Fächer..
Dokumentation der Rahmenbedingungen oder Förderprogramme
Die Rahmenbedingungen bzw. Förderprogramme werden im Rahmen von Zielvereinbarungen und der Hochschulentwicklungsplanung sowie im aktuellen Koalitionsvertrag dokumentiert.
Gremium oder zentrale Stelle mit Zuständigkeit für kleine Fächer
Nicht gegeben.
Geplante Vorhaben
Kleine Fächer, die im Landesinteresse liegen, sollen auch bei Unterauslastung erhalten werden.
(Stand: 30. Oktober 2024, Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern)
Förderung kleiner Fächer und Förderung von Zentrenbildung
Es erfolgt eine Beratung und Begleitung kleiner Fächer durch die Wissenschaftliche Kommission Niedersachsen. Für Studiengänge, die den Kleinen Fächern zugerechnet werden, können bei den Strategischen Zielvereinbarungen mit den Hochschulen Ausnahmen bei der Ausschöpfung vereinbart werden.
Dokumentation der Rahmenbedingungen oder Förderprogramme
Nicht gegeben.
Gremium oder zentrale Stelle mit Zuständigkeit für kleine Fächer
Die Zuständigkeit liegt bei einer Ansprechperson bzw. Abteilung im Ministerium für Wissenschaft und Kultur. Die Wissenschaftliche Kommission Niedersachsen als unabhängiges Gremium der wissenschaftlichen Politikberatung hat ebenfalls eine Zuständigkeit für die Kleinen Fächer.
Geplante Vorhaben
(Stand: 30. Oktober 2024, Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur)
Förderung kleiner Fächer
Die Kleinen Fächer und deren Erhalt sind von besonderer Bedeutung für das Land Nordrhein-Westfalen und seine Hochschulen. Sie leisten einen entscheidenden Beitrag für die kulturelle und gesellschaftliche Vielfalt in unserem Land. Die Entwicklung der Kleinen Fächer wird auf Grundlage der Kartierung der Arbeitsstelle Kleine Fächer durch das Land eng begleitet. Die Auflegung von Förderprogrammen für die Kleinen Fächer wird auf Basis dieser Grundlage fortwährend geprüft.
Förderung von Zentrenbildung
Im Landeshochschulentwicklungsplan war die Kooperation der Kleinen Fächer als ein Handlungsfeld angeführt, wobei insbesondere die Möglichkeiten der Digitalisierung, der standortübergreifende Dialog bezüglicher gemeinsamer Forschungsvorhaben sowie begleitende Kommunikationsmaßnahmen im Vordergrund standen. Nicht zuletzt die Auswertung zur Beteiligung der Kleinen Fächer an den Förderprogrammen der DFG zeigt, dass die kleinen Fächer besondere Erfolge in der Forschung vorweisen können. Die Weiterentwicklung dieser Ziele wird gegenwärtig unter Berücksichtigung der Autonomie der Hochschulen geprüft.
Dokumentation der Rahmenbedingungen oder Förderprogramme
Eine Weiterentwicklung der ehemals im Landeshochschulentwicklungsplan enthaltenen Ziele wird gegenwärtig geprüft. Als wichtiger Teil der Hochschullandschaft in Nordrhein-Westfalen unterliegen auch die Kleinen Fächer den grundsätzlichen Rahmenbedingungen, wie sie das Hochschulgesetz sowie die Hochschulvereinbarung NRW 2026 vorgibt.
Gremium oder zentrale Stelle mit Zuständigkeit für kleine Fächer
Die Zuständigkeit liegt bei einer Ansprechperson bzw. Abteilung im Ministerium für Kultur und Wissenschaft.
Geplante Vorhaben
Das Land prüft fortwährend den Bestand der Kleinen Fächer auf Basis der Kartierung der Arbeitsstelle Kleine Fächer. Die Weiterentwicklung der im Landeshochschulentwicklungsplan ehemals angelegten Ziele wird gegenwärtig geprüft.
(Stand: 30. Oktober 2024, Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen)
Die Antwort auf die aktuelle Abfrage der hochschulpolitischen Rahmenbedingungen liegt für Rheinland-Pfalz noch nicht vor. Im Folgenden sind bis zur Aktualisierung der Angaben weiterhin die Antworten auf die vorherige Abfrage hinterlegt.
Landesprogramme zur Förderung der Lehr- und Forschungsinfrastruktur von kleinen Fächern
Es gibt keine diesbezüglichen Programme des Landes.
Kommissionen zur Entwicklung und Steuerung kleiner Fächer
Solche Kommissionen existieren nicht in Rheinland-Pfalz.
Kleine Fächer als Teil einer indikatorengestützten Mittelverteilung oder von Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Ministerium
In der Vergangenheit wurden kleine Fächer im Personalbemessungskonzept besonders berücksichtigt. Dies ist zurzeit eingefroren, da ein neues Hochschulfinanzierungssystem unter Einbeziehung des Hochschulpaktes geplant ist.
(Stand: 27.08.2018, Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz)
Im Saarland sind aufgrund der Größe der Hochschullandschaft keine spezifischen Rahmenbedingungen oder Programme zur Förderung kleiner Fächer dokumentiert.
Förderung kleiner Fächer
Forschungsprojekte von und mit kleinen Fächern können landesseitig mit dem Landesforschungsförderungsprogramm unterstützt werden. Diese Förderung erfolgt antragsbasiert.
Förderung von Zentrenbildung
Im Rahmen der Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen Hochschulen und Land wird die Vernetzung und Interdisziplinarität, die Kooperation und Translation zwischen Fächern und Fachbereichen, Hochschulen sowie mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen unterstützt.
Dokumentation der Rahmenbedingungen oder Förderprogramme
Nicht gegeben.
Gremium bzw. zentrale Stelle mit Zuständigkeit für kleine Fächer
Die Zuständigkeit liegt im Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft, Referat D/6.
Geplante Vorhaben
Nicht gegeben.
(Stand: 30. Oktober 2024, Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft des Saarlandes)
Förderung kleiner Fächer
Die Finanzierung erfolgt in der Regel über das Grundbudget der Hochschulen. In Einzelfällen können kleine Fächer auf Antrag auch individuell gefördert werden.
Förderung von Zentrenbildung
Es besteht keine gezielte Förderung von Zentrenbildung für kleine Fächer bzw. unter Beteiligung kleiner Fächer.
Dokumentation der Rahmenbedingungen oder Förderprogramme
Die Sicherung eines landesweit abgestimmten Fächerangebots der Hochschulen ist gesetzlicher Auftrag gemäß § 11 Abs. 1 S. 3 SächsHSG. Sie erfolgt durch die Festlegung von verbindlichen Rahmenbedingungen in der staatlichen Hochschulentwicklungsplanung. Um dies zu erreichen, stimmt das SMWK hierzu im Zusammenwirken mit den Hochschulen das Fächerangebot landesweit ab. Hier einbezogen sind auch die "Kleinen Fächer". In der Übersicht der Anlage 1 zum Hochschulentwicklungsplan sind die Studienfächer systematisiert nach Studienbereichen und Fächergruppen mit der jeweiligen Hochschule dargestellt. Zur Sicherung eines landesweit abgestimmten Fächerangebots bedürfen die Hochschulen bei der Weiterentwicklung des Studienangebotes für die Aufnahme und für die Aufgabe von Studienfächern jeweils des Einvernehmens des SMWK.
Gremium oder zentrale Stelle mit Zuständigkeit für kleine Fächer
Die Zuständigkeit liegt bei einer Ansprechperson bzw. Abteilung im Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus.
Geplante Vorhaben
Nicht gegeben.
(Stand: 30. Oktober 2024, Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus)
Förderung kleiner Fächer
In Sachsen-Anhalt werden Kleine Fächer finanziert und auch anderweitig gefördert, allerdings nicht, weil sie Kleine Fächer sind, sondern weil und soweit sie zu wissenschaftspolitischen oder fachlichen Zusammenhängen gehören, die gefördert werden.
Förderung von Zentrenbildung
Bisher bestehen in Sachsen-Anhalt vor allem lokale Zentren unter Beteiligung kleiner Fächer, im Einzelfall auch übergreifende. Eine stärkere übergreifende Zentrenbildung wird angestrebt.
Dokumentation der Rahmenbedingungen und Programme zur Förderung kleiner Fächer
Die Rahmenbedingungen bzw. Förderprogramme werden im Rahmen der Hochschulentwicklungsplanung und Zielvereinbarungen dokumentiert.
Gremium oder zentrale Stelle mit Zuständigkeit für Kleine Fächer
Nicht gegeben.
Geplante Vorhaben
Nicht gegeben.
(Stand: 30.10.2024, Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt)
Förderung kleiner Fächer
Kleine Fächer werden beim Finanzbedarf der Hochschulen in den Globalhaushalten berücksichtigt.
Förderung von Zentrenbildung
Es besteht keine gezielte Förderung von Zentrenbildung für kleine Fächer bzw. unter Beteiligung kleiner Fächer.
Dokumentation der Rahmenbedingungen und Förderprogramme
Schleswig-Holstein bekennt sich klar zu den Zielen der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen. (Koalitionsvertrag Schleswig-Holstein 2022-2027) Im Lehrkräftebildungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein ist geregelt (§ 2 Abs. 3), dass die Bedeutung von Sprache, Geschichte und Kultur der nationalen dänischen Minderheit, der friesischen Volksgruppe und der Minderheit der deutschen Sinti und Roma sowie die Bedeutung des Niederdeutschen für das Land Schleswig-Holstein als besondere Anforderung in die Lehrkräftebildung einzubeziehen sind.
Ansprechperson bzw. zentrale Stelle mit Zuständigkeit für kleine Fächer
Nicht gegeben.
Geplante Vorhaben
Kleine Fächer werden auch künftig im Hochschulvertrag und den Ziel- und Leistungsvereinbarungen berücksichtigt.
(Stand: 30. Oktober 2024, Ministerium für allgemeine und berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Schleswig-Holstein)
Vorbemerkung: Gemäß der Leitlinien für die Hochschulentwicklung in Thüringen 2026 – 2030 wird bei den Kleinen Fächern von Alleinstellungsmerkmalen ausgegangen, die eine Weiterführung auch bei Unterauslastung der Studiengänge ermöglichen: "Sollen diese [unterausgelasteten Studiengänge] ausnahmsweise weitergeführt werden, etwa aufgrund von besonderen Alleinstellungsmerkmalen (z. B. bei sogenannten „Kleinen Fächern“), begründen die Hochschulen gegenüber dem Land, welche qualitativen Kriterien eine Weiterführung notwendig machen."
Förderung kleiner Fächer
Die Förderung erfolgt über das Globalbudget der Hochschulen.
Förderung von Zentrenbildung
Es besteht keine gezielte Förderung von Zentrenbildung für kleine Fächer bzw. unter Beteiligung kleiner Fächer.
Dokumentation der Rahmenbedingungen oder Förderprogramme
Nicht gegeben
Gremium oder zentrale Stelle mit Zuständigkeit für kleine Fächer
Nicht gegeben.
Geplante Vorhaben
Nicht gegeben.
(Stand: 30. Oktober 2024, Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft Thüringen)