Brailleschrift (Quelle: Blindenstudienanstalt Marburg)

1. Ihr Fach gehört zu den sogenannten kleinen Fächern. Bitte stellen Sie uns Ihr Fach in wenigen Sätzen vor.

Die Blinden- und Sehbehindertenpädagogik ist gebunden an das Handlungsfeld der Teilhabe von Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung an Bildungsprozessen. Dieses Handlungsfeld war seit über 200 Jahren stark an die Entwicklung zumeist spezifischer Institutionen gebunden; bereits 1784 wurde die erste Blindenschule in Paris gegründet. Seitdem war und ist die Entwicklung der Institutionen durch eine starke Ausweitung geprägt: Bildungsangebote in der vorschulischen und berufliche Bildung und im Rahmen der Rehabilitation im Erwachsenenalter sowie eine Ausdifferenzierung institutioneller Angebote für blinde und für sehbehinderte Menschen.

In den 1970er Jahren wurden zwei weitere Handlungsfelder implementiert: integrative Bildungsmodelle und die Bildung, Erziehung und Rehabilitation von Menschen mit mehrfachen Beeinträchtigungen und Blindheit oder Sehbehinderung. Politischer, moralischer, fiskalischer und fachlicher Rechtfertigungsdruck im Handlungsfeld er­zeugten schon früh eine Stärkung des Systems und intensive Professionalisierungsanstren­gungen. Die spezifische Expertise wurde durch vielfältige Fachveröffentlichungen, seit 1873 durch internationale und nationale Kongresse, in einer 1881 gegründeten Fachzeitschrift und in der Ar­beit des entsprechenden Fachverbandes, heute der Verband für Blinden- und Sehbehinderten­pädagogik e. V. (VBS), ausgetauscht, weiterentwickelt und im Feld implementiert.

Der Neuaufbau des Handlungsfeldes nach dem Zweiten Weltkrieg ging in beiden deutschen Staaten mit der Ver­ankerung des Faches an Universitäten und Hochschulen einher; mit dem Jahrtausendwechsel begann die Reduktion der ohnehin schmalen Personalstruktur: drei Professuren wurden nicht neu besetzt. Das aktuelle Selbstverständnis des Faches ist das einer transformativen Wissenschaft, die sich der inklusiven Gesellschaftsentwicklung vorrangig auf dem Feld der Bildung und damit der Um­setzung der UN-Behindertenrechtskonvention (vorr. Artikel 24) und der Ziele für nachhaltige Ent­wicklung (vorr. SDG 4) verschrieben hat. Einem menschenrechtlich verankerten, bio-psycho-sozialen Modell von Behinderung folgend, ist es die Aufgabe des Faches, erziehungswissenschaftliche und/oder rehabilitationswissenschaftliche Beiträge zur Gestaltung zugänglicher, diskriminierungsfreier, chancengleicher und hochwertiger Lehr- und Lernsettings in allen Lebensphasen von Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung vorzulegen.

2. Welche Rahmenbedingungen an Ihrem Fachstandort wirken sich wesent­lich auf Ihre Lehr- und Forschungspraxis aus? Wie beurteilen Sie diese?

Die Universität Hamburg hat sich in ihrem Leitbild und der Struktur- und Entwicklungsplanung der nachhaltigen Entwicklung verschrieben; damit stehen transformative Wissenschaften in dem Wechselspiel zwischen dem Profil Nachhaltigkeit und einigen externen Finanzierungs- und Steuerungsmechanismen, die Exzellenz durch objektiv erscheinende Kriterien (Qualität der Dritt­mittelgeber und Quantität des Drittmittelvolumens, Hirsch-Faktoren o. ä.) definiert. In diesem Spannungsfeld wird dem Themenbereich des Transfers, also der technischen und sozialen Inno­vationen, die Eingang in gesellschaftliche Entwicklung nehmen, ein hoher Stellenwert zuzumessen sein. In diesem Zusammenhang steht auch das ausdrückliche Bekenntnis der Universität Ham­burg, als Volluniversität den Erhalt und die Weiterentwicklung der Kleinen Fächer profilgebend zu betreiben. Hierbei spielt die konsequente Internationalisierungsstrategie eine herausragende Rolle, wenn es darum gehen wird, die internationalen Kooperationen der Kleinen Fächer in ihrer Wirkung auf Lehre und Forschung zu stützen.

Die Wirkung des Faches Blinden- und Sehbehindertenpädagogik im "inneren" der Universität Hamburg wird auch bei der inklusiven Universitätsentwicklung, z. B. bei der Umsetzung der Marra­kesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zu­gunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung und bei der Implementierung inklu­siver Lehrkonzepte, sichtbar werden müssen. Aktuell ist die Einbindung des Faches in die Fortführung der Reform der Lehrerbildung eine Chance, die "inklusive Bildungssettings" auch unter der Perspektive einer zahlenmäßig kleinen marginalisierten Gruppe und deren spezifischer Bedarfe zu betrachten.

3. Was spricht Ihres Erachtens dafür oder dagegen, dass Ihr Fach in der Öffentlichkeit und innerhalb des deutschen Hochschulsystems angemessen wahrgenommen wird?

Die Blinden- und Sehbehindertenpädagogik wird als Pädagogik bei Beeinträchtigung des Sehens in der Fachöffentlichkeit und innerhalb des deutschen Hochschulsystems stellenweise ein­schränkend "nur" als ein sonderpädagogischer Förderschwerpunkt im schulischen Kontext wahr­genommen. Damit einher geht einerseits die traditionelle Sicht auf Sonderpädagogik als Sonder­schulpädagogik und andererseits der aktuelle bildungspolitische und schulorganisatorische Trend, in dem inklusive Schulentwicklung eher durch eine "allgemeine Inklusionspädagogik" und durch eine inklusionspädagogische Grundkompetenz aller Lehrenden abgedeckt werden kann. Das Fach wird stärker und sichtbarer, wenn es konsequent die unterschiedlichen Bereiche gesell­schaftlichen Lebens nach ihren potentiellen Barrieren (die durch die Dominanz visuell wahrnehm­barer Informationen entstehen können) hinterfragt und Konzepte zur Überwindung der Barrieren für alle (Universal Design) und im individuellen Einzelfall (individuelle Hilfen im Rahmen ange­messener Vorkehrungen) entwickelt, evaluiert und an der Implementierung mitwirkt. Dies kann nur in enger Abstimmung mit der Zivilgesellschaft, insbesondere den Blinden- und Sehbehindertenver­bänden und in regionalen, nationalen und internationalen Bezugssysteme erfolgreich sein. Ver­netzungen mit zahlreichen in das Handlungsfeld involvierte Fächern in Forschung und Lehre sind unabdingbar.

4. Haben Sie den Eindruck, dass die Vernetzung mit anderen Fächern einen Mehrwert für Ihr eigenes Fach bedeutet? Welche Kooperationsformen sind in diesem Zusammenhang für Sie interessant und mit Blick auf Ihren Fachge­genstand besonders geeignet?

Kleine Fächer können ohne inter-/transdisziplinäre Einbindung in Netzwerke kaum ihre Aufgaben in Forschung, Lehre und Transfer erfüllen. Aus der Vielzahl potentieller Fächer und Disziplinen, mit denen eine Blinden- und Sehbehindertenpädagogik vernetzt sein muss, seinen beispielhaft ange­führt: Medizin/Ophthalmologie, Neurowissenschaft und Psychologie (sowie deren "Schnittstellen" wie Entwicklungsneuropsychologe und -biologie), Natur- und Ingenieurwissenschaften (Optik, Be­leuchtung, Assistive Technologien), Bauwesen und Architektur, Informatik & Bibliothekswissen­schaft (Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie), Medienpädagogik und -wissenschaft aber auch Geschichtswissenschaften. Selbstverständlich ist eine Vernetzung in den erziehungs- und rehabi­litationswissenschaftlichen Forschungs- und Lehrfeldern. Neben der Individualforschung besteht damit die Notwendigkeit, in Forschungs- und/oder Transfer­verbünden wirksam zu sein. So ist z. B. das Thema "Inklusion & Barrierefreiheit" im Bildungsbau, in der Digitalisierung oder in der Entwicklungszusammenarbeit nicht aus einem fachlichen Zugang heraus zu bearbeiten.

Das Profil in der Lehre reicht von eigenständigen Studiengängen (z. B. weiterbildender M.A.), eigenen Modulen und Profilen (z. B. im B.Ed./M.Ed.), in sich geschlossenen Vertiefungsangeboten und Einzelveranstaltungen (z. B. Universal Design for Learning, Assistive Technologien, Zugänglichkeit) bis hin zu noch zu implementierenden Beratungsangeboten für barrierefreie uni­versitäre Lehre.

5. Wie sehen Sie die Zukunft Ihres Fachs? Welche Entwicklungen und Her­ausforderungen zeichnen sich für Sie ab? Was wäre Ihres Erachtens für eine positive Entwicklung Ihres Fachs hilfreich?

Die Zukunft des Faches ist auf menschenrechtlicher, normativer Ebene fest umschrieben: ange­messene Vorkehrungen für die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen des Sehens an Bildung bedürfen spezifischer fachlicher Expertise auf allen Ebenen des Bildungswesens (UN-Be­hindertenrechtskonvention Artikel 24, Absatz 4; Abschließende Bemerkungen über den ersten Staatenbericht Deutschlands Sätze 46 a) und d); Allgemeine Bemerkung Nr. 4 (2016) zum Recht auf inklusive Bildung Abschnitt 12d, 32, 35a und insbesondere 36)). Klar wird formuliert: Das Ver­sagen angemessener Vorkehrungen (also auch das Nicht-Vorhalten spezifisch qualifizierter Lehr­kräfte) stellt einen Akt der Diskriminierung dar! Dennoch lassen ausgewählte bildungspolitische Entscheidungen und Strukturen an Universitäten und Hochschulen (immer wiederkehrender Kampf um Neuausschreibung von Professuren; mangelhafte Infrastruktur für Forschung, Lehre und Transfer; unzureichende Bedingungen für eine ausreichende Nachwuchsförderung) daran zweifeln, dass diese spezifische fachliche Expertise an ein eigenständiges, inter-/transdisziplinären vernetztes und regional, national und international wirkendes Fach an bundesdeutschen Universitäten und Hochschulen gebunden sein muss.

Für die Stärkung (auch) des kleinen Faches Blinden- und Sehbehindertenpädagogik wird wesent­lich sein: - dass die Wirksamkeit der Forschung und Lehre für die Veränderung des Handlungsfeldes und damit das Kriterium der Nachhaltigkeit in den Blick genommen wird, - dass derzeit kaum hinterfragte Exzellenzkriterien (wie Drittmittelherkunft und -volumen und Zita­tionsnumerik), keine über die Zukunft des Faches entscheidende Anwendung finden, - dass bei dem Kriterium "internationale Sichtbarkeit" nicht nur (politisch und/oder wirtschaftlich gesteuerte internationale Drittmittel-)Verbünde, sondern auch Aktivitäten in der Entwicklungszu­sammenarbeit wahrgenommen werden... kurzum: dass bei einer längst überfälligen Neujustierung der bundesdeutschen und europäischen Forschungsförderung der Charakter transformativer Geistes- und Sozialwissenschaften Beachtung findet. Auch bei der Implementierung des Profil Nachhaltigkeit in der Lehre wird das Fach Blinden- und Sehbehindertenpädagogik exemplarisch daran mitwirken können, die starren Kriterien der nume­rischen Auslastung einzelner Studiengänge, Module und Lehrveranstaltungen sowie der Prüfungsfälle zu überwinden und "Beratung und Unterstützung" auch in der universitären Lehre in der Kapazitätsberechnung zu implementieren.

Dr. Sven Degenhardt ist seit 1996 Professor für Pädagogik bei Beeinträchtigung des Sehens (Blinden- und Sehbehindertenpädagogik) an der Fakultät für Erziehungswissenschaft der Universität Hamburg. Er ist Diplomlehrer für Mathematik und Physik und Diplomlehrer für Sehgeschädigte und promovierte zum Dr. paed. an der Humboldt Universität zu Berlin. Seine Schwerpunkte in Lehr- und Forschungsprojekten liegen in den Bereichen: Entwicklungs­zusammenarbeit, Darstellung blinder und sehbehinderter Menschen in Medien, assistive Technologien für blinde und sehbehinderte Menschen, Physiologische Optik, barrierefreie bauliche Infrastruktur, Zugänglichkeit und Universelles Design sowie Curriculumsentwicklung. Weitere Infos unter , http://www.ew.uni-hamburg.de/de/ueber-die-fakultaet/personen/degenhardt.html oder @edu4blind_uhh. Kontakt: sven.degenhardt@uni-hamburg.de